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Die Tücken von Anti-Virensoftware

Wenn Anti-Virensoftware die Kanzleisoftware ausbremst

Daniel N. Solenthaler 12. August 20253 Min. Lesezeit
Kanzleiblog

Netzwerkunterbrechungen durch Anti-Virensoftware

In unserer Erfahrung haben Anti-Virenprogramme wiederholt den Betrieb unserer Kanzleisoftware massiv gestört. Das Hauptproblem: Unterbrechungen im Netzwerkverkehr, die durch überambitionierte oder falsch konfigurierte Sicherheitsmechanismen der Anti-Virensoftware verursacht werden.

Kanzleisoftware, wie sie in vielen modernen Anwaltskanzleien verwendet wird, ist oft stark auf eine konstante und zuverlässige Kommunikation zwischen verschiedenen Komponenten angewiesen. Wird der Netzwerkverkehr jedoch durch die Echtzeitüberwachung der Anti-Virensoftware gefiltert, analysiert oder verzögert, kann dies zu erheblichen Leistungseinbussen und sogar zu Abstürfen führen. Besonders bei Datenbankanwendungen, die ständig auf Daten von Servern zugreifen müssen, kann dies katastrophale Folgen haben.

Zertifizierte Software als Lösung

Eine pauschale Ablehnung von Anti-Virensoftware ist jedoch keine Option. Die Sicherheitsanforderungen sind in Rechtsanwaltskanzleien aufgrund des Schutzes sensibler Mandantendaten besonders hoch. Deshalb empfehlen wir dringend, nur zertifizierte Softwarelösungen zu verwenden, die speziell für den Einsatz in professionellen Umgebungen wie Kanzleien entwickelt wurden. Zertifizierte Anti-Virensoftwarelösungen wurden in der Regel auf ihre Kompatibilität mit geschäftskritischen Anwendungen getestet und verursachen weitaus weniger Konflikte.

Die Balance zwischen Sicherheit und Produktivität

Das Ziel muss eine fein abgestimmte Balance zwischen Sicherheit und betrieblicher Produktivität sein. Eine Lösung, die die Integrität des Systems schützt, darf den Betrieb nicht lahmlegen. Aus diesem Grund sollten IT-Abteilungen eng mit den Anbietern der Anti-Virensoftware zusammenarbeiten und ihre Produkte so konfigurieren, dass sie den Netzwerkverkehr der Kanzleisoftware nicht beeinträchtigen. Dies kann beispielsweise durch das Setzen von Whitelist-Einstellungen geschehen, die sicherstellen, dass bestimmte Anwendungen oder Server von der Überprüfung durch die Anti-Virensoftware ausgenommen sind.

Fazit

Anti-Virensoftware bleibt ein wichtiges Instrument, darf aber nicht unbedacht eingesetzt werden. Die Auswirkungen auf die Kanzleisoftware und den reibungslosen Betrieb einer Anwaltskanzlei können gravierend sein, wenn nicht darauf geachtet wird, wie tief diese Software in die Systemarchitektur eingreift. Der Einsatz von zertifizierter und getesteter Sicherheitssoftware sollte für Kanzleien oberste Priorität haben, um einen störungsfreien Arbeitsalltag zu gewährleisten. Sicherheit ja, aber nicht auf Kosten der Produktivität.

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